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   VGH Bayern, 27.07.2021 - 11 ZB 21.1335   

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https://dejure.org/2021,28205
VGH Bayern, 27.07.2021 - 11 ZB 21.1335 (https://dejure.org/2021,28205)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.2021 - 11 ZB 21.1335 (https://dejure.org/2021,28205)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2021 - 11 ZB 21.1335 (https://dejure.org/2021,28205)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 6a Abs. 1 Nr. 3; GebOSt § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1; FZV § 24 Abs. 1 Nr. 3, § 25 Abs. 1 S. 1, Abs. 4; VwKostG § 14 Abs. 2
    Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs (Verwaltungskosten) - Berufungszulassung

  • rewis.io

    Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs, Anzeige fehlenden Haftpflichtversicherungsschutzes, Maßgeblichkeit der zuletzt eingegangenen Versicherungsbestätigung, Nachforschungspflicht der Zulassungsbehörde (verneint)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs; Anzeige fehlenden Haftpflichtversicherungsschutzes; Maßgeblichkeit der zuletzt eingegangenen Versicherungsbestätigung; Nachforschungspflicht der Zulassungsbehörde (verneint)

  • rechtsportal.de

    Pflicht eines Halters zur Zahlung der entstandenen Verwaltungskosten i.R.d. Außerbetriebsetzung seines Kfz wegen fehlenden Haftpflichtversicherungsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 3.15

    Kfz-Halter; Fahrzeugzulassung; Kfz-Zulassung; Kfz-Haftpflichtversicherung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2021 - 11 ZB 21.1335
    Ein Abwarten oder unter Umständen zeitraubendes inhaltliches Überprüfen der Richtigkeit der Angabe verbietet sich daher in der Regel (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 3 C 3.15 - BVerwGE 153, 321 Rn. 20 ff.).

    Eine Ausnahme davon gilt allein, sofern die später eingegangene Versicherungsbestätigung offensichtlich mangelhaft ist (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015, a.a.O. Rn. 33 f., 23, 40).

    Denn diese Mitteilung hätte ihre Erklärung, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ohne Weiteres darin finden können, dass der Kläger zwischenzeitlich von einem Widerrufsrecht hinsichtlich des Vertrags mit der A. AG Gebrauch gemacht hat (vgl. auch BVerwG, U.v. 10.12.2015, a.a.O. Rn. 41) und das Versicherungsverhältnis mit der B. AG fortbesteht.

    Vielmehr sind die Folgen solcher Fehler dem Kraftfahrzeughalter aufzubürden, der Schadensersatz im Rahmen des privatrechtlichen Versicherungsverhältnisses geltend machen kann (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015, a.a.O. Rn. 25 f.; U.v. 22.10.1992 - BVerwGE 91, 109 = juris Rn. 17).

    Ein Sonderfall, in dem der Halter dem Versicherer keinerlei Anlass für die Übermittlung von Versicherungsbestätigung und Erlöschensanzeige gegeben, ja noch nicht einmal in Kontakt zu ihm getreten war und in dem eine Ausnahme von diesem Grundsatz in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015, a.a.O. Rn. 27), ist nicht gegeben.

    Der Verordnungsgeber geht erkennbar davon aus, dass sich der "Altversicherer" bei der Zulassungsbehörde oder dem Fahrzeughalter melden werde, wenn das Haftpflichtversicherungsverhältnis bei ihm entgegen dem sich aus der neuen Versicherungsbestätigung ergebenden Anschein fortbestehen sollte (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015, a.a.O. Rn. 41 mit dem Hinweis, dass auch dies gegen eine der Behörde insoweit obliegende Sachaufklärungspflicht spreche).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2014 - 9 E 562/14

    Zulässigkeit der Außerbetriebsetzung eines Pkw durch die Zulassungsbehörde i.R.d.

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2021 - 11 ZB 21.1335
    Daher könnte im Falle der Verletzung der Unterrichtungspflicht nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 FZV erwogen werden, ob die Gebührenerhebung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG i.V.m. § 6 Abs. 1 GebOst wegen unrichtiger Sachbehandlung ausscheidet (vgl. dazu auch OVG NW, B.v. 9.7.2014 - 9 E 562/14 - juris Rn. 18 f.).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2021 - 11 ZB 21.1335
    a) Aus dem Vorbringen des Klägers, auf das sich die Prüfung des Verwaltungsgerichtshofs beschränkt (§ 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO), ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da er weder einen tragenden Rechtssatz des angefochtenen Urteils noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 2.90

    Zulassungsstelle; Haftung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2021 - 11 ZB 21.1335
    Vielmehr sind die Folgen solcher Fehler dem Kraftfahrzeughalter aufzubürden, der Schadensersatz im Rahmen des privatrechtlichen Versicherungsverhältnisses geltend machen kann (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015, a.a.O. Rn. 25 f.; U.v. 22.10.1992 - BVerwGE 91, 109 = juris Rn. 17).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2021 - 11 ZB 21.1335
    a) Aus dem Vorbringen des Klägers, auf das sich die Prüfung des Verwaltungsgerichtshofs beschränkt (§ 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO), ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da er weder einen tragenden Rechtssatz des angefochtenen Urteils noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 Rn. 32 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.07.2008 - 11 ZB 08.188

    Zulässigkeit einer gegen den erledigten Teil des Ausgangsverwaltungsakts

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2021 - 11 ZB 21.1335
    Im Übrigen verpflichtet eine Erlöschensanzeige des Versicherers, von dem die letzte Bestätigung stammt, die Zulassungsbehörde nach der Rechtsprechung des Senats auch dann zur Außerbetriebsetzung, wenn aus den Akten - so wie hier - ersichtlich ist, dass zuvor ein anderer Versicherer ebenfalls Haftpflichtversicherungsschutz zugesagt hatte (BayVGH, B.v. 31.7.2008 - 11 ZB 08.188 - juris Rn. 27).
  • VG Bayreuth, 25.01.2023 - B 1 K 22.727

    Erledigung, Außerbetriebsetzung, Androhung Zwangsentstempelung

    Ein Abwarten oder unter Umständen zeitraubendes inhaltliches Überprüfen der Richtigkeit der Angabe verbietet sich daher in der Regel (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 11 ZB 21.1335 - juris Rn. 17).

    Ausnahmen von dieser Regel sind nur dann in Betracht zu ziehen, wenn die Erlöschensanzeige selbst (bspw. bei erkennbaren Schreibfehlern) offensichtliche Unrichtigkeiten enthält oder vermuten lässt (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 11 ZB 21.1335 - juris Rn. 18).

  • VG Schwerin, 10.12.2021 - 3 A 1399/18

    Verkehrsrecht: Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs mit Kostenfestsetzung

    Im Übrigen verpflichtet eine Erlöschensanzeige des Versicherers, von dem die letzte Bestätigung stammt, die Zulassungsbehörde auch dann zur Außerbetriebsetzung, wenn aus den Akten ersichtlich ist, dass zuvor ein anderer Versicherer ebenfalls Haftpflichtversicherungsschutz zugesagt hatte (VGH München, Beschlüsse vom 27. Juli 2021 - 11 ZB 21.1335 -, juris Rn. 18 und vom 31. Juli 2008 - 11 ZB 08.188 -, juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 31.05.2023 - 11 ZB 23.646

    Gebühren und Auslagen für die Untersagung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs -

    Zwar ist bei einer Mitteilung des vom Fahrzeughalter ausgewählten Versicherers an die Zulassungsbehörde gemäß § 25 Abs. 1 FZV, dass eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht oder nicht mehr besteht, anerkannt, dass die Behörde - von offensichtlich unrichtigen Mitteilungen abgesehen - nicht verpflichtet ist, vor der Außerbetriebssetzung des Fahrzeugs gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 FZV die inhaltliche Richtigkeit der Mitteilung zu überprüfen oder sonstige Sachaufklärungsmaßnahmen zu ergreifen (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 3 C 3.15 - BVerwGE 153, 321 Rn. 20 ff.; BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 11 ZB 21.1335 - juris Rn. 17 ff.).
  • VG Düsseldorf, 15.11.2022 - 14 K 1235/22

    Betriebsstilllegung, kein Versicherungsschutz, Festsetzungsverfügung,

    Dieses Ziel wäre nicht erreichbar, wenn die Zulassungsbehörde nach Eingang der Anzeige des Versicherers durch Rückfragen beim Versicherer oder durch Sachverhaltsermittlungen beim Fahrzeughalter Nachprüfungen anstellen müsste, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 11 ZB 21.1335 - juris.
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